In der Karolingerzeit verpflichteten sich die am Grossmünster mit Gottesdienst und Seelsorge betrauten Geistlichen zu einem gemeinsamen Leben und regelmässigem Gebet; sie folgten der Regel des Chrodegang von Metz. Dies nannte man ein Chorherren-Kapitel. Im Mittelalter waren es 24 Männer, an ihrer Spitze ein Probst, einige hatten besondere Ämter (Schatzmeister, Cantor, Kellermeister u.a.)
Im späteren Mittelalter lebten die Chorherren in eigenen Häusern und versammelten sich regelmässig im Refektorium, dem Ess-Saal im Grossmünster-Kreuzgang, der allmählich zur ›Trinkstube‹ wurde.
In der Reformationszeit, 1523, gestaltete der Rat das Chorherrenstift um zur obersten Lehranstalt der Stadt, dem (seit dem 17. Jahrhundert so genannten) »Carolinum«, in dem die künftigen Pfarrer ausgebildet wurden. Die Chorherren waren nun Professoren, behielten aber den alten Titel und die Einnahmen aus den Pfründen.
Für das Chorherrenstift ist erstmals 1260 eine Bibliotheksorganisation bezeugt. 1532 begann Konrad Pellikan (1478–1556) mit dem Aufbau einer neuen Bibliothek, die nach und nach durch Ankäufe und Schenkungen erweitert wurde. (Die Bibliothek der Chorherren ist nicht zu verwechseln mit der 1629 von Zürcher Bürgern gegründeten Stadtbibliothek, untergebracht in der Wasserkirche.) Mehr dazu hier (ZB Zürich).
Wie bei den Zünften üblich, bekamen auch die Chorherren alljährlich Beiträge an die Beheizung sowie Verschönerung ihrer Stube, zunächst in Naturalien, dann in Geld, die sog. »Stubenhitzen«. Die Überbringer der Gaben, meist Kinder, wurden zum Dank bewirtet, mit Weissbrot, Zuckerwerk und Süsswein.
Im Zeitalter der Aufklärung trat an die Stelle der Bewirtung ein Kupferstich mit einem erläuternden moralischen Text zur Belehrung der »sittsamen und lernensbegierigen Züricherischen Jugend«. Auf den Berchtoldstag 1779 erschien das erste Neujahrsstück der »Gesellschaft der Herren Gelehrten auf der Chorherren[-Stube]«. Diese Neujahrsstücke erschienen ohne Unterbruch auch in bewegten Zeitläufen bis zur Aufhebung des Stifts – und darüber hinaus.
Die Einschätzung der ›Chorherren‹ durch den radikal-liberalen Flügel jener Zeit ersieht man schön aus diesem Artikel: Neulich hat man zu guter Letzte versucht, noch einen literarischen Heiligenschein um das mit dem Staate der Kirche der Schule und der Wissenschaft nicht mehr harmonirende Chorherrenstift in Zürich zu verbreiten. Folgende nicht allgemein bekannte Thatsachen reichen hin, auch jenen Nimbus zu zerstreuen. 1) Jeder Chorherr, welcher etwas war und etwas leistete, – und solcher gab es im ganzen achtzehnten Jahrhunderte etwa zwölf, wirkte als Lehrer, Prediger, Schriftsteller, nicht aber als Chorherr. Es ist dieß ein eben so nichtiger Titel als Hofrath, Baron und ähnliche, dergleichen in einem Freistaate durchaus keine geduldet werden sollten. 2) Als Korporazion hat dieses Chorherrenstift für die Wissenschaft auch von ferne niemals etwas der Art geleistet wie die Benediktiner von St. Maur, St. Gallen, St. Blasien, die Doktoren der Ambrosiana in Mailand und andre sehr achtungswerthe katholische Innungen. Keine Chroniken, keine Urkunden, keine Briefsammlungen sind von dieser Korporazion jemals heraußgegeben worden, obwohl sie Muße und Geld genug dazu gehabt hätte; selbst was das Geringste gewesen wäre, die Karolinische Bibliothek wurde nie erweitert noch fortgesetzt; keine literarischen oder pädagogischen Bestrebungen wurden jemals freiwillig und ohne Nebenzwecke unterstützt, mit Ausnahme einiger, wie manche glauben, nicht unumgänglich nothwendiger Kontroversschriften der letzten Jahre. Die gelehrte Gesellschaft, deren innersten geistigen Kern das Stift bildete, hielt jährlich zwei Sitzungen; in der einen, der langweiligen, wurden ausführliche Rechnungen über einen Fond von ungefähr 5000 fl. und Nekrologen mitgetheilt, die andre, die muntre, begann jeden Karlstag um halb Ein Uhr und bestand in einem Schmause. Dieß sind die wissenschaftlichen Leistungen des Chorherrenstiftes als Korporazion. Schweizerischer Republikaner Nr. 5 (3. Februar 1832); Beilage S. 33, Zürich, gedruckt bei Geßner (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek)
Im Zuge der Bildungsreform bei der liberalen Umgestaltung des Staats beschloss der Grosse Rat des Kantons Zürich 1832 das unzeitgemäss gewordene Grossmünsterstift aufzuheben. 1833 wurde die Universität gegründet. 1836 löste sich die »Gesellschaft der Gelehrten« selbst auf.
Das Vermögen des Stifts wurde 1849 dem allgemeinen Staatsgut einverleibt.
Der Silberschatz – darunter der um 1600 von Abraham Gessner gefertigte Globusbecher – der die Contributionszahlungen an die Franzosen 1798 uneingeschmolzen überlebt hatte – kam in die Kunstsammlung der Bürgerbibliothek (1629 gegründet; auch Stadtbibliothek genannt). Im Wettbewerb um den Standort des Schweizerischen Landesmuseums hatten die Zürcher der Eidgenossenschaft eine ›Morgengabe‹ versprochen. Als Teil davon kam der Schatz dann 1894 als Depositum in das Landesmuseum.
1837 schlossen sich einige Angehörige der alten Lehranstalt mit weiteren in Wissenschaft und Kirche tätigen Stadtbürgern zu einer Gesellschaft zusammen, um die Tradition des Neujahrsblattes weiterzuführen. Im selben Jahr erschien das erste Blatt der neuen Serie, das auch die Nummer 59 der seit 1779 erschienenen Reihe trägt. Die Herausgabe des Neujahrsblatts ist heute noch der Vereinszweck der »Gelehrten Gesellschaft«.
Um persönliche Kontakte zu pflegen, beschlossen die zunächst 18, dann bald 24 Mitglieder, sich jährlich am 28. Januar als dem Karlstag zu treffen. (Der Todestag, d.h. eigentlich der himmlische Geburtstag Kaiser Karls des Grossen, † 814, der als Gründer des Grossmünsters galt, wurde seinerzeit im Chorherrenstift gefeiert.) Der erste »Karlstag« fand 1844 statt.
Die Verfasser der Neujahrsblätter wurden ausgelost und mussten ihre Arbeit vor dem Druck den Mitgliedern vorlesen. Das ist heute noch so. Der Erlös des Neujahrsblatts ist ursprünglich dem städtischen Waisenhaus zugute gekommen. Da diese (1637 gegründete) Institution 1989 aufgehoben wurde, wird gegenwärtig ein privater Verein mit ähnlichen Zielsetzungen mit einer jährlichen Spende bedacht. (Mittlerweile sind die Druckkosten so hoch, dass von Erlös kaum mehr die Rede sein kann. Die Spende kommt durch Stubenhitzen der Mitglieder und der Gäste am Berchtoldstag zustande.)
Verschiedene kleinere Revisionen an den Statuten haben die Gesellschaft kaum umgestaltet. Gegenwärtig umfasst sie – in augenzwinkernder Analogie zur »Académie Française« vierzig Mitglieder. Seit 1997 werden auch Frauen aufgenommen.
Der Vereinszweck ist nach wie vor die Herausgabe des Neujahrsblatts. Die Sitzungen sind nüchtern der Diskussion des neuen Blattes gewidmet. Einzig der Karlstag – an dem ein Mitglied einen akademischen Vortrag hält – ist etwas feierlicher.
Das 150. Neujahrsblatt (auf das Jahr 1987), verfasst von Prof. Dietrich W. H. Schwarz (1913–2000), enthält eine detaillierte Geschichte der Gesellschaft.
Der Vortrag am Karlstag 1987 von Dietrich W. H. Schwarz: »Chorherren – Karlstagfeiern – Neujahrsblätter« in: Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Band 60 (1993), S. 323–334 ist digitalisiert hier: http://doi.org/10.5169/seals-379000
Die Gelehrte Gesellschaft erneuert sich von innen, durch Kooptation. Man kann keine Anträge auf Mitgliedschaft stellen.